|
|
 |
 |
|
Erhebt man gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch (die Geldbuße erscheint als zu hoch oder als ungerechtfertigt), oder kommt es von vornherein zu
einer Hauptverhandlung, dann wird die Geschichte teuer. Denn nur im seltenen Fall eines Freispruchs trägt der Staat die Verteidigergebühren und die Gerichtskosten. Bei Verurteilung zahlen Sie die
Verfahrenskosten voll und bei Einstellung des Verfahrens (wegen geringer Schuld) grundsätzlich die beträchtlichen Verteidigergebühren.
Die Gesamtkosten setzen sich im Einzelnen zusammen aus:
|
 |
|
|
|
1. Verteidigergebühren
|
|
Im Vorverfahren zwischen 25,– und 330,– € (Mittelgebühr 177,50 €). In der Hauptverhandlung vor dem
Amtsgericht zwischen 50,– und 660,– € (Mittelgebühr 355,– €). Wenn sich die Verhandlung über mehrere Tage erstreckt, kommen für jeden weiteren Tag hinzu:
a) innerhalb einer Frist von 10 Tagen zwischen 50,– und 330,– € (Mittelgebühr 190,– €) b) außerhalb einer Frist von 10 Tagen zwischen 50,– und 660,– € (Mittelgebühr 355,– €).
Die genannten Beträge erhöhen sich noch um die Auslagen des Rechtsanwalts und die Mehrwertsteuer.
|
|
2. Nebenklagekosten
|
|
(bei Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung in besonderen Fällen) an den Rechtsanwalt des Nebenklägers: gleiche Gebühren wie der eigene Anwalt
an den Nebenkläger: Verdienstausfall und persönliche Auslagen an Spesen und Fahrtkosten
|
|
3. Gerichtskosten:
|
|
bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen 41,00 € bis zu 180 Tagessätzen 82,00 € über 180 Tagessätze 163,00 € bei Freiheitsstrafen:
bis 3 Monate 41,00 € bis 6 Monate 82,00 € bis 2 Jahre 163,00 €
|
|
4. Gerichtsauslagen
|
|
a) Schreibgebühren (für die ersten 50 Seiten 0,50 € pro Seite) b) Porto-, Telefon- und Telefaxauslagen (durchschnittlich 30,– €) c) Kosten einer Ortsbesichtigung
d) Verdienstausfall, Fahrtkosten und Spesen der Zeugen (pro Kopf rund 50,– €) e) Entschädigung von Sachverständigen (ca. 87,– €/Std.)
|
|
 |
 |
|
Faustregel: Ein einfacher Strafprozess kostet allein in der I. Instanz ca. 2.500,– €
|
 |
|
|
|
Kostenbeispiel:
|
|
Ein Autofahrer, der einen Fußgänger am Zebrastreifen angefahren hat, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Neben der Strafe hat er allein in der
I. Instanz nahezu 2.500,– € an Kosten zu bezahlen:
Verteidigergebühren: Vorverfahren* 177,50 € Hauptverfahren* 355,00 € + Auslagen 15,00 € 35 Fotokopien 17,50 €
16 % MwSt. 90,40 € __________________________________________________________655,40 €
Nebenklagekosten: RA des Nebenklägers 655,40 €
Nebenkläger (persönliche Auslagen) 30,00 € ______________________________________ 685,40 €
Gerichtskosten:
41,00 € _______________________________________________________40,00 €
Gerichtsauslagen: a) Schreibgebühren 5,00 € b) Porto, Telefon usw. 30,00 €
c) Ortsbesichtigung --,-- d) Zeugenkosten 150,00 € e) Sachverständiger 870,00 € _________________________________________________1.055,00 €
Gesamtkosten:
____________________________________________________________2.436,80 €
”bei schweren Fällen oder mehreren Verletzten können durchaus höhere Gebühren liquidiert werden; bei fahrlässiger
Tötung bis zur Höchstgebühr von 330,– bzw. 660,– €.
|
|
|