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Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für den Schaden aufkommen. Das ist doch selbstverständlich. Für viele Menschen ist dies jedoch nicht selbstverständlich. Oft weigert sich
der Schadenverursacher, den Schaden zu bezahlen. Dann bleibt nur der Weg zum Gericht, wenn man auf seine Forderung nicht verzichten will. Und das bei einem ganz erheblichen Kostenrisiko:
Die Gesamtkosten setzen sich im Einzelnen zusammen aus:
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1. Gerichtskosten:
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Streitwert
2.500,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € 15.000,00 €
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Gebühr I. Instanz
81,00 € 121,00 € 196,00 € 242,00 €
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Gebühr II. Instanz
121,50 € 181,50 € 294,00 € 363,00 €
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Diese Gebühren werden bei Ingangsetzung des Verfahrens dreifach erhoben!
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2. Gerichtsauslagen:
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a) Schreibgebühren (für die ersten 50 Seiten 0,50 € pro Seite) b) Porto-, Telefon- und Telefaxauslagen (durchschnittlich 30,– €) c) Kosten einer Ortsbesichtigung
d) Verdienstausfall, Fahrtkosten und Spesen der Zeugen (pro Kopf rund 50,– €) e) Entschädigung von Sachverständigen (ca. 87,– €/Std.)
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3. Anwaltsgebühren:
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Streitwert
2.500,00 € 5.000,00 € 10.000,00 €
15.000,00 €
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Gebühr I. Instanz
161,00 € 301,00 € 486,00 € 566,00 €
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Gebühr II. Instanz
209,30 € 391,30 € 631,80 € 735,80 €
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Diese Gebühren werden erhoben:
a) als Prozessgebühr – bei Einreichung der Klage b) als Verhandlungsgebühr – wenn es zum Termin kommt c) als Beweisgebühr - bei Beweisaufnahmeverfahren oder Parteivernehmung
d) als Vergleichsgebühr - wenn ein Vergleich zustande kommt Hinzu kommen Auslagen, Fotokopierkosten und die Mehrwertsteuer
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Faustregel: Bei einem Streitwert bis 10.000,– € beträgt das Kostenrisiko eines Zivilprozesses (durch zwei Instanzen) mindestens die Höhe des Streitwertes.
Streitwert = Kostenrisiko
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Kostenbeispiel:
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Streitwert 5.000,- € (z. B. die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen).
Der Prozess, in dem ein Urteil gesprochen wird, ist allein in der I. Instanz mit einem Kostenrisiko von fast 3.600,– € belastet.
1. Gerichtskosten: (3 x 121,00 €)_______________________________________________363,00 €
2. Gerichtsauslagen: a) Schreibgebühren 10,00 € b) Porto, Telefon usw. 30,00 €
c) Ortsbesichtigung --,-- d) Zeugenkosten 200,00 €
e) Sachverständiger 800,00 € _______________________________________________1.040,00 €
3. Anwaltsgebühren: a) Prozessgebühr 301,00 €
b) Verhandlungs- gebühr 301,00 € c) Beweisgebühr 301,00 € + Auslagen 20,00 € 40 Fotokopien 20,00 €
+ 16% MWSt. 150,88 € _____________________________________________________1.093,88 €
eigene Kosten _____________________________________________________________2.496,88 €
+ gegnerische Kosten 1.093,88 € Gesamtkosten:
3.590,76 €
Sollte eine der beiden Parteien mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden sein und in die Berufung gehen, übersteigen die Gesamtkosten des Verfahrens den Streitwert beträchtlich. In der II. Instanz
erhöhen sich nämlich die Gerichtskosten um 50% und die Anwaltsgebühren um 30%.
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