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Kosten eines Zivilprozesses
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 Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für den Schaden aufkommen. Das ist doch
 selbstverständlich. Für viele Menschen ist dies jedoch nicht selbstverständlich. Oft weigert sich
 der Schadenverursacher, den Schaden zu bezahlen. Dann bleibt nur der Weg zum Gericht, wenn
 man auf seine Forderung nicht verzichten will. Und das bei einem ganz erheblichen Kostenrisiko:

 Die Gesamtkosten setzen sich im Einzelnen zusammen aus:

1. Gerichtskosten:

Streitwert

  2.500,00 €      
  5.000,00 €     
10.000,00 €   
15.000,00 €   

Gebühr I. Instanz

 81,00 €
121,00 €
196,00 €
242,00 €

Gebühr II. Instanz

121,50 €
181,50 €
294,00 €
363,00 €

Diese Gebühren werden bei Ingangsetzung des Verfahrens dreifach erhoben!

2. Gerichtsauslagen:

a) Schreibgebühren (für die ersten 50 Seiten 0,50 € pro Seite)
b) Porto-, Telefon- und Telefaxauslagen (durchschnittlich 30,– €)
c) Kosten einer Ortsbesichtigung
d) Verdienstausfall, Fahrtkosten und Spesen der Zeugen (pro Kopf rund 50,– €)
e) Entschädigung von Sachverständigen (ca. 87,– €/Std.)

3. Anwaltsgebühren:

Streitwert

  2.500,00 €     
  5.000,00 €     
10.000,00 €     
15.000,00 €     

Gebühr I. Instanz

161,00 €
301,00 €
486,00 €
566,00 €

Gebühr II. Instanz

209,30 €
391,30 €
631,80 €
735,80 €

Diese Gebühren werden erhoben:

a) als Prozessgebühr – bei Einreichung der Klage
b) als Verhandlungsgebühr – wenn es zum Termin kommt
c) als Beweisgebühr - bei Beweisaufnahmeverfahren oder Parteivernehmung
d) als Vergleichsgebühr - wenn ein Vergleich zustande kommt
Hinzu kommen Auslagen, Fotokopierkosten und die Mehrwertsteuer

 Faustregel: Bei einem Streitwert bis 10.000,– €  beträgt das Kostenrisiko eines Zivilprozesses
 (durch zwei Instanzen) mindestens die Höhe des Streitwertes. Streitwert = Kostenrisiko

Kostenbeispiel:

Streitwert 5.000,- € (z. B. die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen).

Der Prozess, in dem ein Urteil gesprochen wird, ist allein in der I. Instanz mit einem Kostenrisiko
von fast 3.600,– € belastet.

1. Gerichtskosten: (3 x 121,00 €)_______________________________________________363,00 €

2. Gerichtsauslagen:
a) Schreibgebühren      10,00 €
b) Porto, Telefon usw.   30,00 €
c) Ortsbesichtigung         --,--
d) Zeugenkosten         200,00 €
e) Sachverständiger    800,00 € _______________________________________________1.040,00 €

3. Anwaltsgebühren:
a) Prozessgebühr 301,00 €
b) Verhandlungs- gebühr 301,00 €
c) Beweisgebühr 301,00 €
+ Auslagen 20,00 €
40 Fotokopien 20,00 €

+ 16% MWSt. 150,88 € _____________________________________________________1.093,88 €

eigene Kosten _____________________________________________________________2.496,88 €

+ gegnerische Kosten 1.093,88 €                                                         Gesamtkosten: 3.590,76 € 

Sollte eine der beiden Parteien mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden sein und in die Berufung gehen, übersteigen die Gesamtkosten des Verfahrens den Streitwert beträchtlich. In der II. Instanz erhöhen sich nämlich die Gerichtskosten um 50% und die Anwaltsgebühren um 30%.

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