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Je nach Vereinbarung umfaßt der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung
folgende Leistungsarten:

Straf-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Vorschriften des Strafrechtes fahrlässig
verletzt zu haben.
 

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Vorschriften des
Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben. 

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Versicherungsschutz für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren, z. B. Einschränkung, Entzug oder
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage usw.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen. Es handelt sich um Ansprüche des versicherten Personenkreises auf Grund
erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten.

Arbeits-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, die sich aus
Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ergeben können.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen über
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile und aus dinglichen Rechten (auch Nachbarrecht). 

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Versicherungsschutz für alle Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. 

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Versicherungsschutz für die Interessenvertretung vor Finanz- und Verwaltungsgerichten innerhalb
Deutschlands.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts - und Erbrecht
für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-,
lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen
gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.

Opfer-Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer versicherten Person soweit diese im
privaten Bereich Opfer einer der in § 395 Absatz 1 StPO

Ziffer 1a (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung),
Ziffer 1c (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit),
Ziffer 1d (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),
Ziffer 2 (Straftaten gegen das Leben)
genannten Straftaten wurde.

Versichert sind folgende Kosten in allen Instanzen:

  • Deckungssumme 500.000 EUR je Rechtsschutzfall
  • Strafkaution 100.000 EUR
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters
  • Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
    bei Autokauf, Autoreperatur und bei Verteidigung im Verkehrs-Strafvervahren
  • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
  • Kosten der Zwangsvollstreckung
  • Kosten der Gegenseite, soweit sie vom Versicherungsnehmer zu tragen sind
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen

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