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Für die Rechtsgebiete Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Ausnahmen: Bei Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gilt keine Wartezeit bei einem Kauf- und Leasingvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn der gewünschte Versicherungsumfang bereits bei einem Vorversicherer bestand und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird.
Keine Wartezeiten gibt es beim Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Opfer-Rechtsschutz
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